Fachschule für Technik Maschinentechnik (Teilzeit)

Die Fachschule für Technik baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einschlägiger Berufserfahrung auf und be­fähigt leistungs­willigen Facharbeitern den schnellen technologischen Wandel zu bewältigen und die sich daraus ergebenden Entwicklungen der Wirtschaft mitzu­gestalten. Staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Maschinen­technik werden während ihrer Ausbildung auf die vielfältigen techno­logischen und organisatorischen Aufgaben in den Betrieben des Maschinen­baus vorbereitet. Sie sind durch ihre Ausbildung in der Lage, in den Bereichen Konstruktion, Fertigung, Service, Qualitätsmanagement, Produktions­organisation, Arbeits- und Ablauf­planung in der mittleren Führungs­ebene tätig zu sein.
Das Aufgabenfeld ist außer­ordentlich viel­seitig und anspruchsvoll. Durch eigenständige Arbeit wird ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Selbständigkeit geschaffen. Handwerk, Industrie, Planungsbüros, Dienstleister o.ä. sind hierbei die potentiellen Arbeitgeber.

Unterricht

Der Unterricht findet berufsbegleitend in Teilzeitausbildung statt, die Unterrichts­zeiten sind Dienstags und Donnerstags (18:00 bis 21:30 Uhr) und Samstags (7:35 bis 12:35 Uhr). Die Aus­bildung dauert vier Schuljahre (8 Semester) mit jeweils 14 Stunden Unterricht pro Woche. Der Kurs wird nur alle 4 Jahre durchgeführt, nächster Kurs­beginn ist voraussichtlich September 2025.
In den ersten beiden Schuljahren werden die Grundlagen vermittelt. Das dreitte und vierte Schuljahr dient der Vertiefung der Allgemeinbildung und der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in anwendungs­bezogenen Fächern und endet mit einer Abschluss­prüfung. Ihr Bestehen berechtigt zur Führung des Titels “Staatlich geprüfter Techniker“. Mit Bestehen der Abschluss­prüfung wird den Schülern auch die Fach­hoch­schulreife zuerkannt.
Sollten genügend Interessenten für eine REFA-Grund­aus­bildung vorhanden sein, kann dies als Zusatz­unterricht angeboten werden. Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer den REFA-Grund­schein. Ebenfalls besteht die Möglichkeit einen Vor­bereitungs­kurs für die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungs­verordnung AEVO zu absolvieren. Nach dem Ablegen dieser Prüfung haben Techniker die Berechtigung als Ausbilder tätig zu sein.

Am Ende des ersten Schuljahres wird ein Halbjahreszeugnis erteilt. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss die Fachschule verlassen.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil und der Präsentation der Technikerarbeit. Schriftlich werden die Fächer Betriebliche Kommunikation, Berufsbezogenes Englisch, Fertigungstechnik, Konstruktion und Produktionsorganisation geprüft. Am Ende des dritten Schuljahres sind die schriftlichen Prüfungen in den Fächern Betriebliche Kommunikation und Berufsbezogenes Englisch abzulegen, am Ende des vierten Schuljahres die in den anderen Prüfungsfächern.

Aufnahmevoraussetzung

  1. Hauptschulabschluss oder der Nach­weis eines gleich­wertigen Bildungs­standes und
  2. Abschlusszeugnis der Berufsschule oder der Nach­weis eines gleich­wertigen Bildungs­standes und
  3. a) die Abschlussprüfung in einem für die gewählte Fach­richtung ein­schlägigen Ausbildungs­­beruf sowie eine anschließende ein­schlägige Berufs­tätigkeit von mindestens 12 Monaten oder
    b) eine einschlägige für die Aus­bildung in der Fach­schule förderliche Berufs­tätigkeit von mindestens sieben Jahren, wobei der Besuch einer ein­schlägigen Berufs­fachschule oder eines ein­schlägigen Berufskollegs angerechnet werden kann.
  4. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  5. Englischkenntnisse zumindest auf Niveau des Hauptschulabschlusses (fünf Jahre) .

Abschluss

  • Staatlich geprüfter Techniker
  • Fachhochschulreife

Die Qualifikationen der staatlich geprüften Techniker werden auf Niveau sechs, also Bachelor­niveau, des Deutschen Quali­fikations­rahmens (DQR) und somit auch des EQR, eingestuft.

Kosten

Die Gebühr beträgt pro Schuljahr derzeit 360,00 € und wird zum Schul­jahres­beginn fällig. Die Rechnung erfolgt durch die Kreis­schul­verwaltung. Bei vorzeitigem Ausscheiden ist eine Rück­erstattung nicht möglich. Zu den Semester­gebühren kommen noch Kosten für Lern­mittel hinzu.
Bei Teilnahme an der freiwilligen REFA-Aus­bildung oder Vor­bereitung zur Ausbilder­eignungs­prüfung entstehen zusätzliche Kosten.
Eine Förderung nach dem Aufstiegs­fortbildungs-Förderungs­gesetz (AFBG) / Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) kann bei den Ämtern für Ausbildungs­förderung der Stadt- und Landkreise beantragt werden.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage der Karl-Arnold-Schule. Zusätzlich müssen folgende Unterlagen in beglaubigter Kopie eingereicht werden:

  • ausgedruckter und unterschriebener Online-Anmeldebogen;
  • Lebenslauf in tabellarischer Form;
  • Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule;
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule;
  • Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief;
  • Arbeitszeugnisse (lückenlos seit der Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung).

Anmeldungen mit unvollständigen Unterlagen werden bei der Vergabe nicht berücksichtig.

Anmeldeschluss

Der Anmeldeschluss ist der 15. März 2025. Die Aufnahmezusagen werden ab dem 20. März versandt. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Herrn Rainer Erhart (erhart.rainer@kas-bc.de)

Auswahlverfahren

Sollten mehr Bewerber die Zulassungs­voraussetzungen erfüllen als Schüler in die Fachschule aufgenommen werden können, wird die Vergabe der Schul­plätze nach dem in der Techniker­verordnung (TVO) vorgeschriebenen Auswahl­verfahrens durchgeführt.

Voraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
  • Berufsschulabschluss und Facharbeiterbrief in einem für die gewählte Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf
  • Berufserfahrung
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Englischkenntnisse zumindest auf Niveau des Hauptschulabschlusses (fünf Jahre)

Abschluss

  • Staatlich geprüfter Techniker
  • Fachhochschulreife

Anmeldezeitraum

  • Maschinentechnik (Teilzeit):
    seit 01.12.2024 für (voraussichtlichen) Kursbeginn Sep. 2025
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