Fachschule für Technik Maschinentechnik (Vollzeit)

Die Fachschule für Technik baut auf einer abge­schlossenen Berufs­aus­bildung und ein­schlägiger Beruf­ser­fahrung auf und be­fähigt leistungs­willigen Fach­arbeitern den schnellen tech­no­lo­gischen Wandel zu be­wältigen und die sich daraus er­geben­den Ent­wick­lungen der Wirt­schaft mit­zu­ge­stalten. Staat­lich ge­prüf­ter Tech­niker der Fach­rich­tung Maschi­nen­technik werden während ihrer Aus­bil­dung auf die viel­fäl­tigen tech­no­lo­gischen und organisa­torischen Auf­gaben in den Be­trieben des Maschinen­baus vor­be­rei­tet. Sie sind durch ihre Aus­bil­dung in der Lage, in den Be­rei­chen Kon­struk­tion, Ferti­gung, Service, Qua­li­täts­manage­ment, Pro­duk­tions­organi­sation, Arbeits- und Ab­lauf­planung in der mittleren Führungs­ebene tätig zu sein.
Das Auf­gaben­feld ist außer­ordentlich viel­seitig und an­spruchs­voll. Durch eigen­ständige Arbeit wird ein hohes Maß an Ver­ant­wortungs­bewusst­sein und Selbstän­dig­keit ge­schaffen. Hand­werk, Industrie, Planungs­büros, Dienst­leister o.ä. sind hierbei die po­tentiellen Arbeit­geber.

Unterricht

Die Aus­bil­dung dauert zwei Schul­jahre (4 Semester) mit ca. 40 Stunden Unter­richt pro Woche. Aus­bildungs­beginn ist jeweils zum Schul­jahres­anfang. Im ersten Schul­jahr werden die Grund­lagen ver­mittelt. Das zweite Schul­jahr dient der Ver­tiefung der All­gemein­bildung und der Ver­mittlung von Kennt­nissen und Fertig­keiten in an­wendungs­bezogenen Fächern und endet mit einer Ab­schluss­prüfung. Ihr Be­stehen be­rechtigt zur Führung des Titels “Staat­lich ge­prüfter Techniker“. Mit Be­stehen der Ab­schluss­prüfung wird den Schülern auch die Fach­hoch­schul­reife zu­erkannt. Gleich­zeitig mit der Aus­bildung zum “Staat­lich ge­prüf­ten Techniker“ wird durch Zu­satz­unter­richt eine REFA-Grund­aus­bil­dung an­ge­boten. Nach er­folg­reichem Ab­schluss er­hält der Teil­nehmer den REFA-Grund­schein.


Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird ein Halbjahreszeugnis erteilt. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss die Fachschule verlassen.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil und der Präsentation der Technikerarbeit. Schriftlich werden die Fächer Betriebliche Kommunikation, Berufsbezogenes Englisch, Fertigungstechnik, Konstruktion und Produktionsorganisation geprüft.

Aufnahmevoraussetzung

  1. Hauptschulabschluss oder der Nach­weis eines gleich­wertigen Bildungs­standes und
  2. Abschlusszeugnis der Berufsschule oder der Nach­weis eines gleich­wertigen Bildungs­standes und
  3. a) die Abschlussprüfung in einem für die ge­wählte Fach­richtung ein­schlägigen Aus­bildungs­beruf sowie eine anschließende ein­schlägige Berufs­tätigkeit von mindestens 18 Monaten bei einer Regel­ausbildungs­dauer von 3 ½ Jahren oder von mindestens 24 Monaten bei einer Regel­ausbildungs­dauer von mindestens drei Jahren oder von mindestens 36 Monaten bei einer Regel­ausbildungs­dauer von zwei Jahren oder
    b) eine einschlägige für die Aus­bildung in der Fach­schule förderliche Berufs­tätigkeit von mindestens sieben Jahren, wobei der Besuch einer ein­schlägigen Berufs­fachs­chule oder eines ein­schlägigen Berufs­kollegs angerechnet werden kann.
  4. Ausreichende deutsche Sprach­kenntnisse
  5. Englischkenntnisse zumindest auf Niveau des Haupt­schulab­schlusses (fünf Jahre) .

Abschluss

  • Staatlich geprüfter Techniker
  • Fachhochschulreife

Die Qualifikationen der staatlich geprüften Techniker werden auf Niveau sechs, also Bachelor­niveau, des Deutschen Qua­lifikations­rahmens (DQR) und somit auch des EQR, eingestuft.

Kosten

Die Gebühr beträgt pro Semester derzeit 360,00 € und wird zum Semester­beginn fällig. Die Rechnung erfolgt durch die Kreis­schul­verwaltung. Bei vor­zeitigem Aus­scheiden ist eine Rück­erstattung nicht möglich. Zu den Semester­gebühren kommen noch Kosten für Lern­mittel hinzu.
Bei Teil­nahme an der frei­willigen REFA-Aus­bildung oder Vor­bereitung zur Aus­bilder­eignungs­prüfung ent­stehen zu­sätzliche Kosten.
Eine Förderung nach dem Auf­stiegs­fort­bildungs-Förderungs­gesetz (AFBG) / Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG) kann bei den Ämtern für Aus­bildungs­förderung der Stadt- und Land­kreise beantragt werden.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über die Home­page der Karl-Arnold-Schule. Zusätzlich müssen folgende Unterlagen in beglaubigter Kopie eingereicht werden:

  • ausgedruckter und unterschriebener Online-Anmeldebogen;
  • Lebenslauf in tabellarischer Form;
  • Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten all­gemein­bildenden Schule;
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule;
  • Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief;
  • Arbeits­zeugnisse (lückenlos seit der Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung)
  • tabellarische Auflistung der Berufstätigkeit.

Anmeldungen mit unvollständigen Unterlagen werden bei der Vergabe nicht berücksichtig.

Anmeldeschluss

Der Anmeldeschluss ist der 15. März eines jeden Jahres. Die Auf­nahme­zusagen werden ab dem 20. März versandt.
Falls nach diesem Datum noch freie Schulplätze vorhanden sind, ist eine Anmeldung weiterhin möglich.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Herrn Rainer Erhart (erhart.rainer@kas-bc.de).

Auswahlverfahren

Sollten mehr Bewerber die Zu­lassungs­voraus­setzungen erfüllen als Schüler in die Fach­schule auf­genommen werden können, wird die Ver­gabe der Schul­plätze nach dem in der Techniker­ver­ordnung (TVO) vor­geschriebenen Aus­wahl­verfahrens durch­geführt.

Voraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
  • Berufsschulabschluss und Facharbeiterbrief in einem für die gewählte Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf
  • Berufserfahrung
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Englischkenntnisse zumindest auf Niveau des Hauptschulabschlusses (fünf Jahre)

Abschluss

  • Staatlich geprüfter Techniker
  • Fachhochschulreife

Anmeldezeitraum

  • Maschinentechnik (Vollzeit):
    Die Anmeldung ist ab 01. Dezember möglich. Anmeldeschluss ist der 15. März 2025. Falls nach diesem Datum noch freie Schulplätze vorhanden sind, ist eine Anmeldung weiterhin möglich.
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