Einjährige Berufsfachschule Elektronik
Abschluss und Berechtigung
Die einjährige Berufsfachschule Elektronik ist eine Vollzeitschule und dient der praktischen und theoretischen Berufsausbildung der Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr.
- Der Abschluss der einjährigen gewerblichen Berufsfachschule berechtigt die Schüler ein Ausbildungsverhältnis im 2. Ausbildungsjahr zu beginnen.
- Die Lehrpläne für die berufstheoretische und berufspraktische Ausbildung sind mit der Wirtschaft abgestimmt, so dass der Besuch der einjährigen gewerblichen Berufsfachschule als erstes Ausbildungsjahr auf die Berufsausbildung als Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik angerechnet wird.
Die gründliche und gezielte Ausbildung an der Berufsfachschule Elektronik ist die Grundlage einer erfolgreichen Berufsausbildung. Die somit erreichte Berufsausbildung bietet die Grundlage sowohl für einen sicheren Beruf als auch für weitere Aufstiegsmöglichkeiten, wie z.B. Meister, Techniker, Ingenieur usw.
Fächer | Stunden |
Religionslehre | 1 |
Deutsch | 1 |
Gemeinschaftskunde | 1 |
Wirtschaftskompetenz | 1 |
Berufsbezogenes Englisch | 1 |
Berufsfachliche Kompetenz mit Labor | 9 |
Berufspraktische Kompetenz | 18 |
Summe | 32 |
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Unterrichtsinhalte
Der Unterricht findet an vier Tagen in der Woche statt, die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt 32 Stunden.
Der praktische Unterricht zur Vermittlung einer handwerklichen Grundausbildung wird unter Anleitung von berufspraxiserfahrenen Technischen Lehrern (Staatlich geprüften Technikern oder Meistern) durchgeführt.
Der allgemeinbildende Unterricht in den Fächern Deutsch, Wirtschafts- und Gemeinschaftskunde mit vertiefter Ausbildung im fachtheoretischen Unterricht verläuft parallel zur praktischen Ausbildung und wird von den Fachlehrern der Karl-Arnold-Schule erteilt.
Betriebspraktikum
Der/die Auszubildende und seine/ihre Erziehungsberechtigten schließen mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb einen Vorvertrag, bzw. Ausbildungsvertrag ab. Er enthält unter anderem die Pflichten des Betriebes und des/der Berufsfachschülers(in) und sonstige Vereinbarungen.
Das Betriebspraktikum ist als Betriebstag (1 Tag pro Woche, voraussichtlich Montags) organisiert.
Während des Praktikums bleibt der Schülerstatus erhalten. Dadurch sind die Schüler bei Unfällen durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung abgesichert. Empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung zur Absicherung eines Haftpflichtrisikos bei Sachschäden.
Berufspraktische Abschlussprüfung
Im Fach Berufspraktische Kompetenz findet zum Ende des Schuljahres eine Abschlussprüfung statt.
Aufnahmevoraussetzungen
- Vorvertrag oder schriftliche Ausbildungsplatzzusage eines Ausbildungsbetriebes
- Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Kosten
Die Karl-Arnold-Schule ist eine öffentliche Schule. Das bedeutet für die Schülerinnen und Schüler, dass der Besuch der Berufsfachschule kostenfrei ist. Ebenso werden keinerlei Gebühren für Prüfungen erhoben.
Auskünfte zur Ausbildungsförderung (z.B. BAföG) erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung an dem für Sie zuständigen Landratsamt.
Anfallende Fahrtkosten werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen und einer monatlichen Eigenbeteiligung vom Landkreis Biberach übernommen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage der Karl-Arnold-Schule. Zusätzlich müssen die folgenden Unterlagen an der Schule eingereicht werden:
- ausgedruckter und unterschriebener Online-Anmeldebogen
- Vereinbarung zum Besuch der 1BFS oder schriftliche Ausbildungsplatzzusage eines Ausbildungsbetriebes
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Lichtbild
- Kopie vom Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule (kann nachgereicht werden)
Hinweis
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt in § 32 eine ärztliche Untersuchung vor Beginn der Berufsausbildung vor. Der Besuch der einjährigen Berufsfachschule ist geeignet, auf die Ausbildungszeit als erstes Jahr der Berufsausbildung angerechnet zu werden. Die Schule empfiehlt daher, durch eine ärztliche Untersuchung die gesundheitliche Berufseignung für Berufe der gewählten Berufsgruppe feststellen zu lassen.
Voraussetzungen
- Vereinbarung zum Besuch einer 1BFS oder schriftliche Zusage eines Ausbildungsbetriebes
- Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Abschluss
- Abschluss ersetzt das 1. Ausbildungsjahr im jeweiligen Ausbildungsberuf, wenn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.
Anmeldezeitraum
- Elektronik:
jederzeit