Berufsschule Körperpflege
Friseur/in
Kurzbeschreibung
Friseure und Friseurinnen pflegen und schneiden Haare und gestalten Frisuren. Zunächst beraten sie ihre Kunden bei der Wahl einer passenden und modischen Frisur. Nach deren Wünschen schneiden sie ihnen die Haare, verändern mit chemischen Präparaten die Haarfarbe, legen Dauerwellen ein und formen schließlich mit Föhn, Kamm und Bürste die Frisur. Darüber hinaus ergänzen sie Frisuren mit Haarteilen, die sie zum Teil selbst herstellen. Zum Herrenfach gehört es auch, Bärte zu rasieren, zu pflegen und zu formen. Kosmetische Behandlungen der Gesichtshaut und Nagelpflege (Maniküre) führen Friseure und Friseurinnen ebenfalls durch. Außerdem beraten sie ihre Kunden bei der Auswahl, Verwendung und Pflege künstlicher Haarteile wie Perücken und Toupets.
Abschluss
- Die Gesellenprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie wird bei der Handwerkskammer bzw. von der Handwerkskammer ermächtigten Innungen abgelegt.
Voraussetzungen
- Ausbildungsplatz / Ausbildungsvertrag
Dauer
- Die Ausbildung dauert 3 Jahre.Eine Verkürzung aufgrund der Vorbildung ist möglich. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Kosten
- keine
Einsatzfelder
- Beschäftigungsmöglichkeiten finden Friseure und Friseurinnen im Bereich der Körperpflege, z.B. in Fachbetrieben des Friseurhandwerks, Hotels, Krankenhäusern, Fernsehanstalten sowie
im Einzel-und Großhandel mit Haarpflege- und Kosmetikartikeln oder im Beauty-Center. Ihr Arbeitsplatz dort ist der Friseursalon, aber auch der Verkaufsraum. Gegebenenfalls suchen sie auch die Kunden in deren Privat-oder Geschäftsräumen auf.
Arbeitsgebiete
- Friseure und Friseurinnen pflegen und schneiden Haare und gestalten Frisuren. Zunächst beraten sie ihre Kunden bei der Wahl einer passenden und modischen Frisur. Nach deren Wünschen schneiden sie ihnen die Haare, verändern mit chemischen Präparaten die Haarfarbe, legen Dauerwellen ein und formen schließlich mit Föhn, Kamm und Bürste die Frisur.
- Darüber hinaus ergänzen sie Frisuren mit Haarteilen, die sie zum Teil selbst herstellen.
- Zum Herrenfach gehört es auch, Bärte zu rasieren, zu pflegen und zu formen.
- Kosmetische Behandlungen der Gesichtshaut und Nagelpflege (Maniküre) führen Friseure und Friseurinnen ebenfalls durch.
- Außerdem beraten sie ihre Kunden bei der Auswahl, Verwendung und Pflege künstlicher Haarteile wie Perücken und Toupets.
Berufliche Qualifikationen
Im Ausbildungsbetrieb bzw. in der Berufsschule lernen die angehenden Friseure und Friseurinnen u.a.:
- mit welchen unterschiedlichen Techniken Haare geschnitten werden und wie dabei jeweilige Besonderheiten (z.B. Haaransatz, Wuchsrichtung, Fall) zu beachten sind
- mit welchen Präparaten und Techniken (Wickeln, Wellen, Papillotier-Techniken) Frisuren gestaltet werden können
- wie farbverändernde Haarbehandlungen ausgeführt werden
- wie man Nägel und Hände behandelt, pflegt und massiert (Maniküre)
- welche pflegenden und dekorativen Maßnahmen zur kosmetischen Behandlung der Haut unterschieden werden und wie man sie anwendet
- was beim Empfang, bei der Beratung, Betreuung und Behandlung von Kunden wichtig ist
- wie und mit welchen verschiedenen Substanzen das Haar und die Kopfhaut gereinigt und gepflegt werden können
- wie Dauerwellen gelegt werden
- wie persönliche und kundenbezogene Gesundheitsschutzmaßnahmen durchzuführen sind
- wie die tätigkeitsbezogenen Maschinen, Geräte und Werkzeuge bedient werden
- wie man Kunden in Bezug auf Haarschnitt und Frisurgestaltung berät
- wie Haarersatz für die Frisurengestaltung vorbereitet wird
- wie man Kunden über Dauerwellverfahren berät und Behandlungspläne aufstellt
Kenntnisse und Fertigkeiten
Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
- Annähernd durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik
- Durchschnittliche Kenntnisse in den gestaltend-handwerklichen Fächern (Zeichnen, Werken)
- Ausreichende Lesefertigkeit (Gebrauchsanweisungen, Rezepturen)
- Annähernd durchschnittliche Kenntnisse in Chemie und Biologie (Verstehen der Wirkungsweise von bestimmten Präparaten, z.B. unterschiedliche Dauerwellflüssigkeiten, Färbungs- und Tönungsmittel)
Voraussetzungen
- Ausbildungsvertrag
Abschluss
- Berufsschulabschluss
- HWK-Gesellenbrief bzw.
- IHK-Prüfungszeugnis
Anmeldezeitraum
- jederzeit