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Pressemitteilung - Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter

Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg werden positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig kontaktiert. Die Absonderungspflicht gilt aber weiterhin und wird durch die Ortspolizeibehörden kontrolliert.

Es gelten folgende Empfehlungen und rechtlichen Regelungen:

  • Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.
  • Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage.
  • Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für 10 Tage in Absonderung.

Pressemitteilung - Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement durch die Gesundheitsämtern