Onlinegestützter Unterricht an der KAS, FAQ

Onlinegestützter Unterricht an der Karl-Arnold-Schule, FAQ

Ist es auch OK, wenn Lehrkräfte der KAS sich während der Schulschließung nicht um ihre Schüler kümmern?

Nein. Jede Lehrkraft muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten in der schwierigen Situation versuchen, zu den Schülerinnen und Schülern Kontakt aufzubauen und zu erhalten, um sie mit Arbeitsaufträgen zu versorgen zu unterstützen. Es ist gut, wenn die Klassenleitung die Kommunikationswege koordiniert.
Die Lehrkräfte, die in einer Klasse unterrichten, sprechen sich über Umfang und Art des onlinegestützten Unterrichts ab. Es geht dabei um die Stoffmenge, ggf. geforderte Präsenzzeiten und vor allem die Informationswege, über die Sie mit den Schülerinnen und Schüler kommunizieren. Das erleichtert Ihre Arbeit und auch die der Schülerinnen und Schüler.

Werden auch in den Osterferien Aufgaben und Lernaufträge an die Schülerinnen und Schüler verschickt?

Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Tübingen sind in den Osterferien keine Aufgaben zu verschicken.

Wie werden die Noten für die Zeugnisse gebildet, nachdem nun 3 Wochen kein regulärer Unterricht stattgefunden hat?

Im MD Schreiben vom 27.3.2020 wird klargestellt, dass die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten nach §9 der Notenbildungsverordnung oder §6 der BGVO unterschritten werden kann, falls die Klassenarbeiten in der verbliebenen Zeit nicht mehr geschrieben werden können. Die Verpflichtung zur Durchführungen der GFS wird ausgesetzt. Wenn ein Schüler ausdrücklich eine GFS wünscht, soll sie ermöglicht werden.

Gibt es Noten während der Schulschließung und wird das Wissen aus dem heimischen Lernen benotet?

Zitat aus den FAQ des KM: Grundlage für die Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen). So sieht es die Notenbildungsverordnung vor. Da die Corona-Verordnung bis zum Ablauf des 19. April 2020 den Unterrichtsbetrieb an den öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft untersagt, findet in diesem Zeitraum auch keine Feststellung von Leistungen der Schülerinnen und Schüler statt. Es gibt also während der Zeit der Schulschließung keine Noten.

Da die Voraussetzungen für das heimische Lernen sehr unterschiedlich sind, wird von der Schule, auch nach Unterrichtsbeginn nicht überprüft und benotet, welches Wissen und welche Kompetenzen sich die Schülerinnen und Schüler während der unterrichtsfreien Zeit selbst erarbeitet haben. Angesichts der sehr unterschiedlichen IT-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler und den Unterschieden in der häuslichen Unterstützung würde eine Leistungsbewertung der Chancengleichheit widersprechen.

Müssen die Schülerinnen und Schüler die Lernaufträge verbindlich erledigen?

Ja, sofern die Lehrkraft, das so festgelegt hat; ggf. abweichende Anweisungen an die Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkraft sind möglich.

Werden die nicht gehaltenen bzw. onlinegestützt vermittelten Inhalte im Unterricht nachgeholt?

In jedem Fall müssen die Inhalte im Unterricht zusammengefasst angesprochen werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen zum Nacharbeiten aufgefordert und dabei unterstützt werden.

Können Klassenarbeiten über die ausschließlich onlinegestützt vermittelten Inhalte geschrieben werden?

Nein.

Wie geht es mit dem Unterricht weiter, wenn die Schulschließung aufgehoben wird? Muss der Stoff nachgeholt werden?

Hierzu gibt es noch keine Aussagen aus dem KM. Es wird je nach Dauer der Schulschließung nicht möglich sein, den Stoff von 3 oder ggf. mehr Wochen nachzuholen. Die Lehrkraft entscheidet also, in welcher Form gekürzt oder verschoben werden muss. Im Lernfeld muss diese Absprache mit den weiteren Fachlehrern getroffen werden.

Bei Wiederaufnahme des Unterrichts empfiehlt es sich, mit der Klasse einen gemeinsamen Lernstand festzulegen und unbedingt notwendige Lerninhalte festzulegen. Die Schülerinnen und Schüler können dann die notwendigen Inhalte in einem angemessenen Zeitraum wiederholen, falls sie onlinegestützt vermittelt wurden, bzw. sich aneignen. Unter diesen Bedingungen sind dann auch Klassenarbeiten möglich. Bitte treffen Sie Ihre Entscheidungen mit Augenmaß.

Welche Kommunikationswege mit den Schülerinnen und Schülern können die Lehrkräfte nutzen?

Untis Messenger für den Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern. Bitte beachten Sie, dass dies nicht das geeignet Medium ist um größere Datenmengen zu verteilen. Unser Speicherplatz ist begrenzt.

MS-Teams um Videogespräche zu führen, für kurze Inputs durch die Lehrkräfte, für den Austausch der Lehrkräfte untereinander. Teams steht uns nach heutigem Stand bis September zur Verfügung.

Moodle für die Verteilung, Bearbeitung und Rückgabe von Aufgaben. Moodle eignet sich auch sehr gut für die Verteilung von individualisierten Aufgaben.

E-Mail über die Dienstadresse

Sie können gern auch andere Wege verwenden. Nur die o.g. Instrumente werden von unseren Admins und Betreuern gepflegt und unterstützt.

Gibt es einheitliche Regelungen zum onlinegestützten Unterricht an der KAS?

Nein. Die Abteilungen und die Schularten sind sehr unterschiedlich. Teilzeitschüler arbeiten teilweise in systemrelevanten Bereichen und haben kaum Zeit für die Schule zu arbeiten. Die Ausbildungsbetriebe haben sehr unterschiedliche Erwartungen hinsichtlich des schulischen Angebots. Die Betriebe handhaben sehr unterschiedlich, ob und in welchem Umfang die Auszubildenden im Betrieb anwesend sind.
Vollzeitschularten und Berufsschule haben völlig unterschiedliche Möglichkeiten, Lernaufgaben zur eigenständigen Bearbeitung zu geben.
Die Berufsfachschule ist eine Vollzeitschule. Regierungspräsidium und Kultusministerium haben klargestellt, dass in der Zeit der Schulschließung keine betrieblichen Praktika stattfinden.

Wie geht es nach den Osterferien weiter?

Der Beschluss, die Schulen zu öffnen oder geschlossen zu halten kann vermutlich erst am Ende der Osterferien gefasst werden. Wir bereiten uns auf beide Szenarien vor. Die Lehrkräfte müssen jetzt sicherstellen, dass die nötigen Kontaktdaten vorliegen, um auch nach Ostern via Messenger, Moodle oder MS-Teams ihre Schülerinnen und Schüler mit Arbeitsaufträgen versorgt werden können. Auch in der Berufsschule, besonders im Blockunterricht muss dieses Angebot aufrechterhalten werden.

Welche Regelungen zum Datenschutz und Urheberrecht sind zu beachten?

Die Regelungen zum Datenschutz und Urheberrecht gelten weiter. Sie finden eine Zusammenfassung zu Urheberrecht unter (https://it.kultus-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/it.kultus-bw/dl-urheberrecht/FAQ%20zum%20Urheberrecht.pdf?attachment=true

Geben Sie keine privaten E-Mailadressen oder Telefonnummern von sich oder anderen Lehrkräften weiter. Verteiler, die private E-Mailadressen von Schülerinnen und Schülern enthalten, bitte mit „BCC“ versenden. Die Nutzung des Messenger Diensts „WhatsApp“ ist für Lehrkräfte in BW verboten. „Zoom“ hat schlechte Kritiken.
Personenbezogene Daten müssen im Lehrernetz bleiben.

Allgemeine Gelingensbedingungen
s. Zusammenstellung Rheinland-Pfalz im Lehrernetz

Die Schulleitung