Hygienemaßnahmen an der KAS im Schuljahr 2020/2021

Grundsätzlich gilt:

• das Abstandsgebot,

• die gründliche Handhygiene,

• die Husten- und Niesetikette,

• das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung,

• bei Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben.

Zugang/Ausgang Gebäude

Für die Treppen, den Haupteingang und den Eingang mit der Schiebetür wird eine Einbahnregelung eingerichtet und entsprechend gekennzeichnet. Die kleinen Außentüren können nur als Ausgang verwendet werden. Um den Begegnungsverkehr zu reduzieren, sind die Wege und Gehrichtungen ausgeschildert.

Desinfektionsmittel

In den Zugangsbereichen sind an zentralen Stellen Desinfektionsmittelspender aufgestellt und zwar am Hauptzugang und an den Treppenaufgängen. Jede Lehrkraft hat Desinfektionsmittel zur Verfügung, das diese ihren Schülerinnen und Schülern bei Bedarf zur Verfügung stellen.

Maskenpflicht

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht Maskenpflicht. Zuwiderhandlungen können nach §90 Schulgesetz geahndet werden. Im Unterricht ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes optional, aber nicht vorgeschrieben.
Die Schulleitung bittet, im Unterricht, wann immer möglich die Maske zu tragen um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Corona Warn-App

Das Installieren der App wird den Schülerinnen und Schülern empfohlen.

Erkrankungen bei Schülerinnen und Schülern

Melden Sie COVID-19 Erkrankungen sofort der Schulleitung. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt werden dann die weiteren Schritte festgelegt.

Ausgeschlossen von der Teilnahme am Präsensunterricht sind Personen,

  • die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage noch nicht vergangen sind oder
  • die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur oder Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns aufwiesen.
  • die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind.

Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler geben nach Aufforderung durch die Schule eine schriftliche Erklärung ab, dass keiner dieser Gründe vorliegt.

Schulpflicht im Fernunterricht

Soweit Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht unterrichtet werden müssen, gilt dennoch die Schulpflicht. Die Schule legt die Form des Fernunterrichts fest.

Hygieneschutz in den Toiletten

In den Toiletten wird weiterhin kaltes Wasser und Hautschutz-Flüssigseife zur Verfügung stehen. Zusätzlich wurden Papierhandtuchspender installiert. Die Lufttrockner bleiben installiert. Zu empfehlen ist jedoch die Verwendung der Einmalhandtücher.
Für die Toiletten erfolgt neben der täglichen Reinigung am Abend ein zweites Reinigungs-intervall zwischen 11.05 Uhr und 12.35 Uhr.
Auch in den Toiletten muss der Sicherheitsabstand eingehalten werden. Deshalb dürfen sich nur zwei Personen an den Waschbecken aufhalten, teilweise werden Kabinen gesperrt, um dies zu gewährleisten. Es werden entsprechende Hinweisschilder und Abstandsmarkierungen vor den Toiletten angebracht.

Pausenregelung

Um einen Andrang auf die Toiletten in den Pausen zu verhindern, bleibt das Pausenzeichen (Gong) ausgeschaltet.

Lüftungsanlage

Die Lüftungsanlage im BSZ verfügt über separate Zuluftleitungen und versorgt alle Räume mit Außenluft. Die Zuluft wird zweimal gefiltert. Über separate Abluftleitungen wird die verbrauchte Luft aus den Räumen nach außen befördert. Es erfolgt keine Vermischung der beiden Luftströme im Gebäude. Die Anlagen werden regelmäßig gewartet und die Filter ebenso regelmäßig gewechselt.

Aufenthaltsbereiche für Schüler/innen

Die Aufenthaltsbereiche für Schüler/innen werden nicht gesperrt, aber das Mobiliar, insbesondere die Bestuhlung wird um die Hälfte reduziert, so dass auch in den Aufenthaltsbereichen der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Analog werden bei den Schülerarbeitsplätzen nur ein wie bisher zwei Stühle pro PC zur Verfügung stehen.

Kiosk / warmes Mittagessen

Der Kiosk und die Mensa haben geöffnet. Damit es nicht zu Warteschlangen in der Mensa kommt, wird der Zugang über die Anzahl der Sitzplätze begrenzt. An jedem Tisch dürfen bis zu vier Personen sitzen, die allerdings aus nur einer Lerngruppe oder einer Klasse kommen.

Wasserspender

Die Wasserspender sind in Betrieb. Bitte auch hier unbedingt das Abstandsgebot einhalten. Markierungen auf dem Boden sind angebracht.

Hygiene in den Klassenzimmern

In den Klassenzimmern findet einmal täglich (anstatt zweimal wöchentlich wie bisher) nach 16 Uhr eine Reinigung durch das Reinigungspersonal statt. Im Zentrum dieser Reinigung stehen die Oberflächen, an denen Viren anhaften können, also insbesondere Türklinken und Tischflächen. Die Reinigungskräfte werden im Schichtbetrieb Sorge tragen, dass die Toiletten jederzeit mit Seife und Papiertüchern versorgt sind. Weiterhin werden Türklinken, Müllbehälter und Handläufe ständig desinfiziert.
Die Lehrkräfte erhalten Desinfektionsmittel, das sie im Bedarfsfall an Schülerinnen und Schüler in ihrem Unterricht weitergeben können.

Unterrichtszeiten

Die Klassenzimmer werden entgegen der bisherigen Handhabung schon vor der ersten Stunde geöffnet, so dass sich die Schülerinnen und Schüler direkt in den Unterrichtsraum begeben können.

außerunterrichtliche Veranstaltungen und Klassenfahrten

Eintägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind im ersten Schulhalbjahr möglich, sofern die jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden können. Es können vorläufig keine mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen stattfinden.