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Antigen-Schnelltests für unsere Schülerinnen und Schüler - Testpflicht

wir wünschen uns alle ein Schuljahr in Präsenzunterricht. Um eine Verschärfung der Pandemie zu verhindern werden entsprechend den Vorgaben des Kultusministeriums unsere Schülerinnen und Schüler regelmäßig testen, ab 13.09.2021 zweimal pro Woche und ab 27.09.2021 bis zu Beginn der Herbstferien dreimal pro Woche.Bereits geimpfte oder genesene Personen können von dieser Testpflicht befreit werden, wenn Sie dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin einen schriftlichen Nachweis darüber vorlegen. Nachweise über negative Tests werden nicht ausgestellt. Alle Schülerinnen und Schüler weisen sich bei Geltung der 3G-Regeln durch Vorlage ihres Schülerausweises als getestet aus. Für Personen,

  • die positiv getestet wurden oder
  • die typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus zeigen oder
  • die keine Maske tragen oder
  • die weder einen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, besteht Zutritts- und Teilnahmeverbot am Unterricht.